FAQ
Hier finden Sie unseren FAQ Bereich zu den häuftigsten Fragen, die bei unserer Arbeit mit Photovoltaik Technik auftreten. Sollten Sie hier nicht fündig werden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach der passenden Photovoltaik Anlage.
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden Württemberg (VGH), vom 01.09.2011, sind nun Photovoltaik Anlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden möglich. Die Argumentation des Gerichts: „Durch die inzwischen zum alltäglichen Erscheinungsbild gehörenden Photovoltaik Anlagen und das gesteigerte öffentliche Interesse an regenerativen Energien seien solche baulichen Veränderungen des Kulturdenkmals annehmbar.“ Grundsätzlich ist natürlich für jede Anlage – ob denkmalgeschütztes Gebäude oder nicht – im Vorfeld ein Bauantrag zu stellen.
Sogar ohne Speicher ist ein Eigenverbrauch von bis zu 80 oder sogar 90% sowohl in Privathaushalten, als auch in Energieintensiven Gewerbebetrieben möglich. In den meisten Fällen ist es jedoch wirtschaftlicher, den überschüssigen Strom zu speichern, um ihn später nutzen zu können.
Natürlich – und das ist sogar nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch äußerst sinnvoll! Indem der Solarstrom direkt in Wärme überführt wird, spart man Kosten für die Speicherung. Dabei wird der Strom der Anlage genutzt, um den Wärmespeicher für Brauchwasser aufzuladen. In diesem Einsatzszenario macht die Photovoltaik Anlage der Solarthermie echte Konkurrenz – und im Vergleich amortisiert sich die Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe mind. 30% schneller.
„Solaranlage“ wird in der Regel als Synonym für Solarthermie, also Wärmegewinnung aus Sonnenenergie verwendet, während Photovoltaik die Stromproduktion aus Sonnenstrahlung bezeichnet.
Die Kosten einer Photovoltaik Anlage lassen sich nicht pauschal beziffern. Gerne analysieren wir Ihren Energiebedarf und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Wenn man vom Eigenverbrauch spricht, ist damit der Verbrauch von Solarstrom unmittelbar am Ort seiner Erzeugung gemeint. Neben dem Begriff Eigenverbrauch wird deshalb häufig auch der Begriff Direktverbrauch verwendet. Um zu ermitteln, in welchem Bereich sich der Eigenverbrauch von Gewerbeunternehmen bewegt, muss das Verhältnis zwischen erzeugter Energie und dem Energieverbrauch ermittelt werden. Dabei müssen natürlich auch bestimmte Faktoren berücksichtigt werden, die als Lastprofil bezeichnet werden. Die zeitliche Verteilung zwischen Erzeugung und Stromverbrauch hat einen entscheidenden Einfluss auf die Energieverbrauchsquote. Besonders interessant ist der Eigenverbrauch im gewerblichen Bereich für Unternehmen, die hauptsächlich tagsüber elektrische Energie benötigen. Idealerweise stehen die Maschinen, die mit dem selbst erzeugten Strom versorgt werden sollen in den Räumen, auf deren Dach sich die Photovoltaikanlage befindet.
Gewerbestromkunden erhalten bei Abnahme von Strom aus dem Netz einen ermäßigten Strompreis. Selbst erzeugter Strom, der nicht verwendet wird, muss von den Netzbetreibern nach den Vorgaben des EEG gekauft und in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist werden. Die Kosten, die dadurch entstehen, werden auf alle Stromverbraucher gleichmäßig verteilt. Wenn ein Gewerbebetrieb seinen selbst erzeugten Strom als Eigenverbrauch verwendet, entfallen sowohl die Energie- als auch die Umlagekosten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es also sehr interessant, die eigene Photovoltaikanlage auch für den eigenen Energiebedarf einzusetzen.
Auch ohne die Nutzung von Solarenergie gibt es in vielen Gewerbebetrieben bereits ein funktionierendes Lastenmanagement. Maschinen werden gezielt ein- und ausgeschaltet, um Energiekosten einzusparen. Besonders wenn diese Betriebe einen Stromtarif haben, der eine Leistungsmessung beinhaltet, ist ein solches Energielastenmanagement unerlässlich. Alle modernen Photovoltaikanlagen sind in der Lage, auf dieser Basis zu arbeiten. Dabei wird kontinuierlich überprüft, dass bestimmte Spitzenlastwerte nicht überschritten werden.
Gewerbebetriebe, die mit elektrischen Anlagen und Maschinen arbeiten und genügend Freiflächen zur Verfügung haben, um eine Photovoltaikanlage zu installieren, können durch den Eigenverbrauch das Netzsystem entlasten und darüber hinaus ihre eigenen Energiekosten reduzieren. Damit verbunden ist ein wesentlicher Beitrag zum aktiven Umwelt- und Klimaschutz, weil auf fossile Brennstoffe zur Energieerzeugung verzichtet wird.
- Einspeisevergütung:
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) garantiert die Abnahme und Bezahlung Ihres Solarstroms mit einer gleichbleibenden Vergütung 20 Jahre lang (ab Inbetriebnahmeerstjahr). Der örtliche Energieversorger kauft Ihnen den selbst erzeugten Sonnenstrom zu einem garantierten Preis ab. - KfW Förderung:
Die KfW Förderung besteht aus 2 Teilen:
– einem zinsgünstigen KfW Kredit
– einem Tilgungszuschuss - Spezielle Solarkredite
Mehr Informationen zu den verschiedenen Programmen finden Sie auch hier: Förderungen
Für Anlagen, die nach dem 01.10.2018 in Betrieb genommen wurden, werden aktuell folgende Vergütungen gezahlt:
Dachanlagen bis 10 kWp (Ct/kWh): |
11,83 |
Dachanlagen über 10 kWp bis 40 kWp (Ct/kWh): |
11,50 |
Dachanlagen über 40 kWp bis 100 kWp (Ct/kWh): |
10,28 |
Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp (Ct/kWh): |
8,18 |
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt Sela Photovoltaik GmbH keine Gewähr. Rechtlich verbindlich sind nur die durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten Vergütungssätze.
Mögliche Schäden, wie Brand, Hagel, Diebstahl oder Minder-Ertrag über eine Versicherung abzusichern ist auf jeden Fall sinnvoll.
Hersteller gehen von einer Lebensdauer von mindestens 25 Jahren aus, viele garantieren diese sogar ganz oder teilweise.